Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in Deutschland geltendes Recht: sie garantiert nicht nur das Recht auf Bildung, sondern auch das Recht auf den Zugang zu einem inklusiven Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen.

Der Begriff „Inklusive Schule“ kann außerdem sehr weit gefasst sein. Unter dem Begriff „Inklusion“ ist nicht nur ausschließlich die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an einer Regelschule zu verstehen. Zunehmend finden sich die Themen Migration, Zuwanderungsgeschichte, Fluchterfahrung, Sprachsensibilisierung, gesellschaftliche Armut im weiten Spektrum des Themenfeldes „Inklusion“ wieder.

Inklusion/Gemeinsames Lernen an der GGS Oedekoven

Auch an der GGS Oedekoven ist Inklusion ein Prozess, der fortlaufend hinterfragt und evaluiert wird, und an dem die gesamte Schulgemeinde beteiligt ist. Leitgedanke ist dabei, eine Schule für alle Kinder zu sein.